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Neuerungen in der elektronischen Rechnungsstellung und Meldepflicht für Unternehmen in Deutschland

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Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen austauschen und digital archivieren, um den Prozess effizienter, transparenter und revisionssicher zu gestalten. Diese Neuerungen sollen langfristig den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Einhaltung steuerlicher Meldepflichten erleichtern. Auch in Österreich ist zu erwarten, dass in es in der Zukunft verschärfende Anforderungen geben wird.

  • Ab 01. 01. 2025 kann der Lieferant eine elektronische Rechnung versenden und der Empfänger muss Sie annehmen.
  • 4 mögliche Formate – keine davon menschlich lesbar, außer es wird ein PDF vom Sender eingebettet.
  • Der Sender kann die elektronische Rechnung über einen Dienstleister oder per E-Mail verschicken.
  • Das elektronische Format muss für eine Revision archiviert werden.

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